Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Zoogarage erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen. Die Geschäftsbedingungen der Zoogarage gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 2 Angebots- und Vertragsannahme
Wir geben unseren Kunden ein unverbindliches Angebot für die Durchführung einer Veranstaltung ab (sog. invitatio ad offerendum), mit der Aufforderung an den Kunden, uns ein verbindliches Angebot (= Bestellung) zu unterbreiten. Wir sind berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von drei Wochen nach telefonischer oder schriftlicher Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten vorbehaltlich der folgenden Absätze die vereinbarten Preise.
(2) Vom Kunden gewünschte zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind gesondert zu vergüten.
(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben auch nach Vertragsschluss angemessene Preisänderungen wegen veränderter Miet-, Lohn-, Material- und/oder Vertriebskosten für Leistungen, die 6 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(4) Ändert sich zwischen Vertragsschluss und Ausführungstermin die Mehrwertsteuer, sind die Preise entsprechend anzupassen. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung der Mehrwertsteuer besteht nicht.
(5) Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung auf unseren Vergütungsanspruch
gemäß § 3 Abs. 6 oder eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Vergütungsanspruches zu verlangen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden in der Höhe freizugeben, wie ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Kommt der Kunde mit der Vorauszahlung oder
Bestellung der Sicherheit in Verzug, sind wir berechtigt, die Vorbereitungshandlungen einzustellen und von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, bis die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erfolgt ist. Kommt es hierdurch zu einer Verzögerung oder einer Schlechtausführung der Veranstaltung, hat dies der Kunden zu vertreten.
Ferner haben wir im Falle des Verzuges das Recht zur Kündigung nach den Regeln
des § 7Abs. 2 dieser AGB.
(6) Unsere Zahlungsbedingungen lauten wie folgt: 50 % der zu erwartenden Endsumme bei Auftragserteilung, 50 % nach der Veranstaltung (Eingang auf unserem Konto 7 Tage nach Veranstaltungsdatum).
(7) Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Auch hier bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.

§ 4 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht an unseren Mietobjekten und Zubehör ist ausgeschlossen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeiten
(1) Liefer- und Leistungstermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern unsere Leistungszeit in angemessenem Umfang.

§ 6 Mietsache / Hausrecht
(1) Der Kunde hat die angemieteten Räume und Gegenstände sachgerecht und pfleglich für die Dauer der Mietzeit zu behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen, die er selbst, einer seiner Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachen.
(2) Wir behalten uns unser Hausrecht vor. Unseren Anweisungen ist Folge zu leisten, was insbesondere für die Sicherheit der Veranstaltung unumgänglich ist.

§ 7 Kündigung
(1) Die abgeschlossenen Verträge sind verbindlich und können grundsätzlich nicht gekündigt werden.
(2) Wir sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mit der Vorauszahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung den Vorschuss ganz oder teilweise nicht zahlt.
(3) Ferner sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn wir erfahren, dass die Veranstaltung nicht gemäß dem vereinbarten Zweck durchgeführt werden soll oder wesentliche Tatsachen über die Person des Kunden oder der Besucher verschwiegen werden, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder das Ansehen unseres Hauses gefährden können oder wenn die vereinbarte Teilnehmerzahl deutlich überschritten wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt.

§ 8 Gefahrübergang / Verzug
(1) Kommt der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so geht mit Verzugseintritt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware/Leistung auf den Kunden über. Die Zoogarage kann den diesbezüglich entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, vom Kunden ersetzt verlangen.
(2) Werden auf Wunsch des Kunden Artikel, Accessoires oder andere Güter an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Güter vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Zoogarage behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
(2) Im Falle der Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden setzt sich das Anwartschaftsrecht an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Kunde tritt uns auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.

§ 10 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Soweit ein Mangel vorliegt, leisten wir zunächst nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.
(2) Sofern die Nacherfüllung unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wegen unverhältnismäßiger Kosten der Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz statt der Leistung unter Berücksichtigung der
Haftungsbeschränkung gemäß § 11 dieser AGB verlangen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Arbeiten oder Änderungen an den Produkten, Gegenständen oder Waren vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(4) Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln kann es zu Abweichungen in der Größe, dem Aussehen etc. kommen. Dies ist ein normaler – der Natur der Sache geschuldeter – Umstand und stellt keinen Mangel dar.
(5) Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme oder endgültiger
Abnahmeverweigerung unserer Leistungen.

 § 11 Haftungsbeschränkungen / Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Ziels des Vertrages notwendig sind, z.B. haben wir die Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bogen 2, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sollte aufgrund des Zeitablaufs ein Hinausschieben für den Kunden untunlich sein (z.B., wegen eines Fixtermins) bleiben wir auf das Rücktrittsrecht beschränkt. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Kunden kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen. Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt stehen den Kunden nicht zu.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Unterauftragnehmer.
(5) Wir übernehmen keine Haftung für die von dem Kunden, seinen Mitarbeitern bzw. Beauftragten oder von Besuchern seiner Veranstaltungen eingebrachten Gegenstände und Wertsachen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(6) Wünscht der Kunde eine Dienstleistung von Dritten, z.B. Künstlern, sind wir bei einer Auswahl des Dritten behilflich. Der Auftrag wird im Namen und Auftrag des Kunden erteilt. Wir haften nicht für Leistungen Dritter, die wir im Auftrag und Namen des Kunden vermittelt haben.

§ 12 Pflichten und Haftung des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, uns offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist, verpflichtet er sich, die von uns zur Verfügung gestellten Sachen vor ihrer Ingebrauchnahme auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den Vertragszweck zu prüfen und uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen gilt die Leistung als genehmigt.
(3) Der Kunde haftet uns für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die ihm anlässlich der Vertragsdurchführung durch uns überlassen wurden. Im Fall des Verlustes, der Zerstörung oder Beschädigung verpflichtet er sich zur Schadensregulierung auf der Basis der jeweiligen Neupreise.
(4) Der Kunde trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung und übernimmt hiermit die Haftung u.a. gegenüber den Besuchern der Zoogarage und sonstigen Dritten.
(5) Der Kunde haftet insbesondere für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung von seinen Beauftragten, den Besuchern oder sonstigen Dritten verursachten Personen- und Sachschäden und stellt uns von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei.

§ 13 Pauschalierter Schadensersatzanspruch
(1) Nach Abschluss des Vertrages ist dieser für beide Parteien verbindlich, soweit kein Kündigungsgrund nach §7 vorliegt. Sollte der Kunde den Auftrag gleichwohl stornieren bzw. kündigen, hat die Zoogarage einen Anspruch auf Schadensersatz, der pauschal wie folgt berechnet wird:

Stornierung
über 6 Monate vor Veranstaltung: Raummiete und Nebenkosten
bis 6 Monate vor Veranstaltung:   20 % der zu erwartenden Endsumme
bis 3 Monate vor Veranstaltung:   40 % der zu erwartenden Endsumme
bis 6 Wochen vor Veranstaltung:  60 % der zu erwartenden Endsumme
bis 2 Wochen vor Veranstaltung:  80 % der zu erwartenden Endsumme
Danach 90 % der zu erwartenden Endsumme

(2) Die zu erwartende Endsumme setzt sich zusammen aus dem Bruttogesamtpreis gemäß zuletzt gestelltem Angebot bzw. bei Vorliegen der Auftragsbestätigung der Zoogarage, und zwar zuzüglich der Werte der weiteren vereinbarten Zusatzleistungen, die durch die Zoogarage erbracht werden sollten.
(3) Die Zoogarage wird den Schadensersatzanspruch reduzieren, wenn der angemietete Raum noch rechtzeitig anderweitig vermietet werden kann. Eine anderweitige Vermietung 6 Wochen vor der Veranstaltung ist aufgrund des organisatorischen Aufwandes in der Regel nicht möglich. Dem Kunden wird für den pauschalierten Schadensersatzanspruch ferner der Nachweis gestattet, dass der Zoogarage ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als die Pauschale. Im Übrigen steht der Zoogarage das Recht zu, anstelle des pauschalierten Schadensersatzanspruches den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
(4) Im Falle einer Reduzierung oder Erweiterung der Teilnehmerzahl durch den Kunden gelten die Regeln in den allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen.

§ 14 Datenschutz
Die übermittelten Daten des Kunden werden für die Vertragsabwicklung digital gespeichert. Ebenso werden Bestandsdaten (Namen, Anschrift, Kontaktdaten etc.) in unserer Kundendatenbank gespeichert. Die Daten werden durch uns vertraulich behandelt und ausschließlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Eine Weiterleitung von Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sondern nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 15 Urheberrechte / Nutzungsrechte
(1) An den aus unserem Hause stammenden Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und die gewerblichen Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die im Rahmen der Vertragsanbahnung übersandt werden.
(2) Alle Rechte (Urheberrechte / Markenrechte / Namensrechte etc.) die wir mit der Durchführung der Veranstaltung erwerben, verbleiben bei uns. Dem Kunden wird im Rahmen der Veranstaltung die Nutzung dieser Rechte eingeräumt.
(3) Bringt der Kunde eigene Rechte in die Veranstaltung ein, hat er dafür einzustehen, dass diese Rechte frei von Rechten Dritter sind und/oder die Genehmigung zur Verwendung dieser Rechte vorliegt. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei, soweit diese Rechte von ihm, seinen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Kunden eingebracht wurden.
(4) Der Zoogarage ist es erlaubt, Abbildungen von Veranstaltungen in ihren Örtlichkeiten für den internen Gebrauch herzustellen und zu verwenden, selbst wenn dem Kunden an der Art der Präsentation der Räume ein Urheberrecht zusteht.

§ 16 Erfüllungsort / Salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Köln.

(2) Bei Verträgen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich Scheck- und Wechselklagen Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
(4) Abweichende Vereinbarungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses der Schriftform.

§ 17 Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen
Ergänzend zu den Vereinbarungen im schriftlichen Vertrag und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Vorrangig gelten die schriftlich getroffenen Individualvereinbarungen, sodann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und danach die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Sollte eine Regelung in den Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen sich mit den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über-schneiden oder widersprechen, so gelten die Regeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig. 

§18 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§19 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

Stand der AGB: Oktober 2020

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.